Mütterrente-Rechner 2027

Ab 2027 gibt es mehr Rente für Kinder, die vor 1992 geboren sind. Rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus, wie viel mehr es bei Ihnen ist.

Ihre Angaben

Nur Kinder zählen, deren Erziehungszeit Ihnen zugeordnet ist, in der Regel der Mutter.

Beziehen Sie schon Rente?
Mehr Rente pro Monat
21,26 €
brutto, vor Kranken- und Pflegeversicherung
Davon bleiben etwa
18,63 €
nach Kranken- und Pflegeversicherung (Schätzung, vor Steuern)
Nachzahlung für 2027
255,12 €
brutto, wird 2028 ausgezahlt
Mehr Rente pro Jahr
255,12 €
brutto

Berechnet mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € (seit 1. Juli 2026). Bis zur Auszahlung 2028 steigt der Wert mit der Rentenanpassung voraussichtlich noch. Die echten Beträge dürften also etwas höher sein.

Was ist die Mütterrente III?

Die Mütterrente ist kein Kindergeld, sondern ein Zuschlag auf die eigene Rente der Mutter (in manchen Fällen des Vaters). Wie alt die Kinder heute sind, spielt keine Rolle. Es geht um die Jahre, in denen Sie die Kinder großgezogen haben.

Mütter (und Väter), die Kinder erzogen haben, bekommen dafür Kindererziehungszeiten angerechnet, so als hätten sie in dieser Zeit gearbeitet. Jedes angerechnete Jahr bringt etwa einen Rentenpunkt. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, werden drei Jahre angerechnet, also rund drei Rentenpunkte. Für ältere Kinder war es zunächst nur ein Jahr, mit der Mütterrente I und II dann zweieinhalb Jahre.

Mit der Mütterrente III wird diese Lücke geschlossen: Ab dem 1. Januar 2027 zählen auch für Kinder vor 1992 die vollen drei Jahre. Das sind sechs Monate mehr und damit bis zu einem halben Rentenpunkt mehr pro Kind.

Wann wird das Geld ausgezahlt?

Die Mütterrente III gilt ab Januar 2027. Weil die Umstellung technisch sehr aufwendig ist, zahlt die Deutsche Rentenversicherung sie aber erst ab 2028 aus.

Muss ich einen Antrag stellen?

Nein. Laut Deutscher Rentenversicherung wird die Mütterrente III weitestgehend automatisch berechnet. Wichtig ist nur, dass Ihre Kindererziehungszeiten in Ihrem Rentenkonto stehen. Prüfen können Sie das in Ihrer Renteninformation oder Ihrem Versicherungsverlauf. Fehlen Zeiten, können Sie diese bei der Rentenversicherung nachtragen lassen.

Wer bekommt sie und wer nicht?

Wichtig: Anrechnung auf andere Leistungen

Die Mütterrente III erhöht Ihre Rente. Dadurch kann sie unter Umständen auf Grundsicherung, Wohngeld oder eine Witwen- bzw. Witwerrente angerechnet werden. Dann bleibt unterm Strich weniger übrig. Außerdem gehen von der Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, je nach Höhe Ihrer Gesamteinkünfte auch Steuern.

So rechnet der Rechner

Pro Kind gibt es einen halben Rentenpunkt. Ein Rentenpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 42,52 € im Monat wert, ein halber also 21,26 €. Diesen Betrag multiplizieren wir mit der Zahl Ihrer Kinder. Für den Netto-Wert ziehen wir die üblichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von Rentnerinnen ab (zusammen rund 12 %). Steuern berücksichtigen wir nicht, weil sie von Ihren gesamten Einkünften abhängen.

Hinweis

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung nach den öffentlich bekannten Regeln und ersetzt keine Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer Rentenversicherung. Fragen zu Ihrem persönlichen Fall beantwortet das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: 0800 1000 4800.

Quellen

Stand: November 2026